Unsere Beratungstätigkeit umfasst das gesamte Spektrum des nationalen und internationalen Steuerrechts. Wir betreuen Unternehmenstransaktionen und sind im Rahmen der allgemeinen konzernsteuerrechtlichen Beratung sowie in der Beratung von Einzelpersonen tätig. Dabei begleiten wir unsere Mandanten u. a. in der Gestaltungsberatung (insbesondere im Bereich des Umwandlungssteuerrechts) sowie im Rahmen von Betriebsprüfungen und streitigen Verfahren.

Unsere Tätigkeit erschöpft sich nicht in einer isolierten rechtstechnischen Analyse der jeweiligen steuerrechtlichen Problemstellung. Wir beraten zielorientiert und pragmatisch und stehen unseren Mandaten während des gesamten Prozesses der steuerlichen Entscheidungsfindung als kompetente, verlässliche und verantwortungsbewusste Ansprechpartner zur Seite. Mit unserer Expertise liefern wir unmittelbar umsetzbare Strukturierungsvorschläge, falls erforderlich in enger Verzahnung mit unserer finanz- und gesellschaftsrechtlichen Praxis, um alle relevanten rechtlichen Gesichtspunkte von vornherein zu identifizieren und zu berücksichtigen.

Beratungsschwerpunkte

  • Konzernsteuerrecht
  • Umwandlungssteuerrecht
  • Internationales Steuerrecht
  • Transaktionsbezogenes Steuerrecht einschließlich Strukturierungsberatung
  • Steuerliche Beratung im Zusammenhang mit Unternehmensfinanzierungen
  • Steuerliche Beratung im Zusammenhang mit Börsengängen (IPO) und Kapitalerhöhungen
  • Begleitung von Betriebsprüfungen
  • Steuerliche Optimierung von Mitarbeiterbeteiligungs-/
    -incentivierungsprogrammen
  • Steuerstreitverfahren (von der Finanzgerichtsbarkeit und im Rahmen von Schiedsverfahren)