Bei unserer Beratung stehen eine Vermeidung von Pflichtverletzungen sowie eine bestmögliche Absicherung von Organmitgliedern im Vordergrund. Häufig kommt es aber gerade im Nachgang zu komplexen Unternehmenstransaktionen sowie im Zusammenhang mit der Ausgestaltung wesentlicher Aspekte der Unternehmensorganisation und Compliance-Fragen zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Vorstandsmitglieder.

Nicht nur aufgrund unserer ausgeprägten US-amerikanischen Expertise im Bereich White Collar Litigation sind wir auch bestens positioniert, der erwarteten zunehmenden Bedeutung behördlicher Verfahren und Bußgeldsanktionen für unsere Mandanten Rechnung zu tragen und eine Betreuung internationaler Sachverhalte zu gewährleisten.

Beratungsschwerpunkte

  • Beratung von Aufsichtsräten im Hinblick auf eine etwaige Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den Vorstand
  • Beratung von Vorstandsmitgliedern im Zusammenhang mit der Abwehr erhobener Organhaftungsansprüche
  • Aktienrechtliche und betriebswirtschaftliche Aufarbeitung potentiell haftungsrelevanter Sachverhalte
  • Betreuung gerichtlicher Organhaftungsverfahren
  • Vertretung von Organmitgliedern und Gesellschaften in Klageerzwingungsverfahren
  • Proaktive Aufarbeitung der Dokumentation komplexer Unternehmenstransaktionen sowie wesentlicher Entscheidungen zur
  • Unternehmensorganisation zur Vermeidung künftiger Haftungsprozesse
  • Betreuung D&O-rechtlicher Aspekte
  • Koordination etwaiger strafrechtlicher Aspekte mit führenden Wirtschaftsstrafverteidigern
  • Koordination der Kommunikationsstrategie
  • Begleitung US-amerikanischer Aspekte bei Haftungsfragen und Auseinandersetzungen in behördlichen Verfahren