Die internationale Wirtschaftskanzlei Milbank, Tweed, Hadley & McCloy LLP hat den langjährigen Mandanten DMK (Deutsches Milchkontor), die größte deutsche Molkerei, in dem Kartellverwaltungsverfahren des Bundeskartellamtes zu den Milchlieferbedingungen mit Landwirten vertreten. Das Bundeskartellamt hatte im April 2016 ein Musterverfahren gegen DMK mit ihren ca. 9.000 Landwirten eingeleitet, da es die branchenweit üblichen Milchlieferbedingungen zwischen Molkereien und Milcherzeugern für kartellrechtswidrig hielt. Parallel zur eigentlichen Untersuchung war das Verfahren Gegenstand zahlreicher Polit- und Branchenveranstaltungen.
Im Fokus der Kritik des Bundeskartellamtes standen Vertragslaufzeiten bzw. genossenschaftliche Kündigungsfristen sowie die Verpflichtung der Landwirte, die erzeugte Milch stets an jeweils eine Molkerei zu liefern (Andienungspflicht). Das Bundeskartellamt sah im Zusammenspiel der Bedingungen die Gefahr einer marktabschottenden Wirkung.
Die als Genossenschaft organisierte DMK hatte stets betont, dass die Milchlieferbedingungen in einem funktionierenden Wettbewerbsumfeld um einen rasch verderblichen Rohstoff sachlich angemessen und notwendig sind. Zudem gewährleiste die genossenschaftliche Selbstverwaltung, dass sowohl die Interessen der Molkerei, als auch ihrer Eigentümer, der milcherzeugenden Mitglieder, angemessen berücksichtigt würden. Die Behörde hat das Verfahren nun nach zwei Jahren eingestellt, ohne rechtliche Maßnahmen oder Änderungen zu fordern.
Berater DMK (Deutsches Milchkontor): Milbank, Tweed Hadley & McCloy LLP
Dr. Alexander Rinne (Federführung), Dr. Moritz Lichtenegger (beide Kartellrecht, München)