October 28, 2020

Update – Überarbeiteter Gesetzesentwurf für den neuen Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen ("German Scheme")

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Wie bereits in unserem Client Alert “Der neue Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen ("German Scheme")“ vom 12. Oktober 2020 dargelegt, hat das deutsche Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz einen Gesetzesentwurf (der "Ursprüngliche Gesetzesent-wurf") vorgelegt, um einen neuen Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen – der neue "Restrukturierungsrahmen" – im deutschen Recht einzuführen.

Die Bundesregierung hat nun einen überarbeiteten Gesetzesentwurf für den Restrukturierungsrahmen vorgelegt (der "Überarbeitete Gesetzesentwurf"). Der Überarbeitete Gesetzesentwurf behält grundsätzlich die allgemeine Konzeption des Restrukturierungsrahmens wie im Ursprünglichen Gesetzesentwurf vorgesehen bei. Der Großteil der vorgenommenen Änderungen sind daher technische Anpassungen, Klarstellungen und redaktionelle Überarbeitungen. Die inhaltlichen Änderungen des Überarbeiteten Gesetzesentwurfes lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Business judgment rule bezüglich der Pflichten zum Schutz der Gläubigerinteressen
  • Ermessensspielraum der Gerichte bei der Entscheidung über die Beendigung des Restrukturierungsverfahrens bei Eintritt einer Insolvenz
  • Änderungen der absoluten Prioritätsregel (absolute priority rule)
  • Anfechtungsprivilegierung nur für frisches Geld zur Verfügung stellende Finanzierungen
  • Reduzierung derjenigen Fälle, in denen die Ernennung eines Restrukturierungsbeauftragten zwingend ist

Bitte klicken Sie hier um den vollständigen Client Alert zu lesen