Pressemeldung

Squeeze-out-Regelung verfassungsgemäß

Bundesverfassungsgericht bestätigt von Milbank erstrittene Gerichtsentscheidung

München, 26. Juni 2007 – In einer heute veröffentlichten Entscheidung über die Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts bestätigt, dass die Regelung über den Ausschluss der verbleibenden Minderheitsaktionäre einer Aktiengesellschaft verfassungsgemäß ist. Dieser sog. „Squeeze-out“ war zum 1. Januar 2002 zeitgleich mit dem Inkrafttreten des neuen Übernahmerechtes in das Aktiengesetz eingefügt worden.

Die Entscheidung bezieht sich auf einen der ersten "Take Privates" in Deutschland durch einen Finanzinvestor nach dem neuen deutschen Übernahmegesetz. Die amerikanische The Carlyle Group hatte die Edscha AG in Remscheid im Jahre 2002 übernommen und nachfolgend von der Börse genommen. Gegen den seinerzeit gefassten Hauptversammlungsbeschluss über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre wurden mehrere Anfechtungsklagen erhoben. Die damit eingetretene Eintragungssperre für das Handelsregister konnte jedoch durch ein von Anwälten der internationalen Sozietät Milbank eingeleitetes gerichtliches Freigabeverfahren überwunden und damit der Ausschluss der Minderheitsaktionäre vollzogen werden. Die in zweiter Instanz erstrittene Entscheidung im Freigabeverfahren war Gegenstand der heute zurückgewiesenen Verfassungsbeschwerde.

Das Milbank-Team bestand aus den Partnern Dr. Norbert Rieger (München u. Frankfurt), Dr. Ulrike Friese-Dormann (München) sowie dem Münchener Associate Dr. Christoph Rothenfußer – alle Aktien-und Konzernrecht/Übernahmerecht.

Milbank hat Carlyle neben dem hier genannten "Take Private" der Edscha AG 2002 bei einer Vielzahl von Transaktionen beraten, so u.a. bei der Veräußerung der Beru AG an BorgWarner, dem Secondary Buy-out von Honsel International Technologies an Ripplewood Holdings und dem Kauf von HT Troplast.

Milbank, Tweed, Hadley & McCloy LLP ist eine führende, international tätige Rechtsanwaltssozietät, die 1866 in New York City gegründet wurde. Heute ist Milbank mit Standorten in Beijing, Frankfurt am Main, Hongkong, London, Los Angeles, München, New York, Singapur, Tokio und Washington D.C. mit über 550 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten (davon 25 in Deutschland) in den wichtigsten Finanz- und Wirtschaftszentren der Welt vertreten. Der Schwerpunkt der Beratungsleistungen von Milbank weltweit liegt auf den Bereichen Finanzen, Transaktionen und Prozessführung.

Das erste europäische Büro wurde 1979 in London eröffnet, gefolgt von Frankfurt am Main 2001 und München im Juni 2004. Durch die enge Zusammenarbeit der deutschen Büros mit den im Finanz-, Gesellschafts- und Steuerrecht tätigen Anwälte der anderen Milbank-Büros, insbesondere in London und New York, bietet Milbank Deutschland seinen Mandanten eine integrierte Rechtsberatung in diesen Kernbereichen nach deutschem, englischem und US-amerikanischem Recht auf anerkannt höchstem Niveau.

Pressekontakt

Monika Collée
Milbank Deutschland
T: +31-6- 29-730-712
mcollee@milbank.com

Douglas Wilson
Milbank
T: +1-212-530-5086
dwilson@milbank.com


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